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Herzlich Willkommen
Wir laden Sie herzlich zum Gottesdienst in unsere St.-Nicolai-Kirche ein.
Gerne können Sie als Familie kommen. Für ganz kleine Kinder gibt es einen Krabbelraum in der Kirche. Die größeren Kinder gehen nach der ersten Lesung in den Kindergottesdienst ins Pfarrhaus. Dort können sie nach dem Gottesdienst wieder abgeholt werden.
An der Schwarzenberger Straße gibt es einen behindertenfreundlichen Zugang in die Kirche.
Die Predigt wird während des Gottesdienstes aufgezeichnet und danach auf unserer Internetseite zum Nachhören eingestellt.
KIRCHENVORSTANDSWAHL 2026
In diesem Jahr ist es wieder soweit. Auch in unserer Kirchgemeinde ist der Kirchenvorstand neu zu wählen. Die Wahl soll am 13. September stattfinden, es wird auch möglich sein, die Briefwahl zu nutzen. Einiges steht schon fest. So ist es in einem Ortsgesetz geregelt, dass dem Kirchenvorstand neben den Pfarrern der Gemeinde 11 weitere Mitglieder angehören, von denen 9 zu wählen und 2 zu berufen sind. Dass es die Möglichkeit der Berufung gibt hat seinen guten Sinn. So kann jemand in den Vorstand aufgenommen werden, der mit seinen Gaben in diesem Gremium gebraucht wird.
Wer ist wahlberechtigt und wer ist wählbar?
Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, das Wahlrecht besitzen und in die Wählerliste eingetragen sind. Wählbar sind Gemeindeglieder, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und wahlberechtigt sind.
Was muss ein Wahlvorschlag enthalten?
Ein Wahlvorschlag muss Familienname, Vornamen,Geburtsdatum, Anschrift und Beruf des Kandidaten enthalten. Außerdem ist die Unterschrift von fünf wahlberechtigten Gemeindegliedern nötig. Wer kandidieren möchte, muss sich bereiterklären, das Gelöbnis für Kirchvorsteher abzulegen und ein Erweitertes Führungszeugnis einreichen. Entsprechende Vordrucke für Wahlvorschläge stellt das Pfarramt zur Verfügung
Bis zum 2. August können Wahlvorschläge eingereicht werden.
Welche Aufgaben hat ein Kirchvorsteher?
Der Kirchenvorstand leitet mit den Pfarrern die Kirchgemeinde. Er trägt die Verantwortung für die geistlichen Aufgaben der Kirchgemeinde, für die Mitarbeiterschaft und auch für die Gebäude. Er beschließt den Haushaltplan. In der Regel finden jährlich 10 Kirchenvorstandssitzungen statt. Es ist zu wünschen, dass Kirchvorsteher aktiv am Gemeindeleben teilnehmen und sich mit ihren Gaben einbringen. Einzelne Kirchenvorstandsmitglieder vertreten die Gemeinde im Ökumenischen Arbeitskreis, im Verbundausschuss und in der Kirchenbezirkssynode
Wie lang dauert eine Legislaturperiode?
Der neue Kirchenvorstand wird am 1. Advent in sein Amt eingeführt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Bitte denken Sie in der Fürbitte an die KV-Wahl. Suchen Sie doch auch immer wieder das Gespräch mit den amtierenden Kirchvorstehern, um sich zu informieren, Impulse zu geben und um ihren Dienst wertzuschätzen.
Pfarrer Jörgen Schubert
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Wochenspruch: "Gelobt sei Gott, der mein Gebet nicht verwirft noch seine Güte von mir wendet..“ (Psalm 66,20)
Predigt: Pfarrer Jörgen Schubert
Thema: "Wer bin ich wirklich?"
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